Modernes EFH Versteigerung !!!

382.000 €

  • Wohnfläche 149 m²
  • Zimmer 5
  • Schlafzimmer 3
  • Badezimmer 1
  • Grundstücksfläche 597 m²
  • Haustyp Einfamilienhaus freistehend
  • Baujahr 2020
  • Gäste-WC
  • Fußbodenheizung
  • Dachboden

Standort

96515 Thüringen - Sonneberg

Beschreibung

Anbei noch einmal die Hinweise zur Teilungsversteigerung am 14.05 und ein entsprechendes Update am Ende.

xxx

Da meine Exfrau das Haus in den letzten Wochen aggressiv und umfangreich im Internet im Zuge einer „Traumhaus- bzw. Zwangsversteigerung“ bewirbt, sehe ich mich gezwungen einige Falschangaben richtigzustellen und Ihnen weitere Hintergrundinformationen zur „Teilungsversteigerung“ mitzugeben.

Zunächst einmal handelt es sich nicht um eine klassische „Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung“, sondern um eine „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ auch kurz „Teilungsversteigerung“ genannt. D.h. Sie bekommen kein lastenfreies Grundstück, sondern müssen zusätzlich zu Ihrem Bargebot die gesamte Grundschuld in hoher 6-stelliger Höhe inkl. 15% Zinsen! ab Tag des Zuschlags übernehmen. Im Rahmen einer Teilungsversteigerung wird auch das geringste Gebot dementsprechend aufgestellt. Auf ein Schnäppchen ist demnach nicht zu hoffen.

Des Weiteren wird das Haus mit Baujahr 2021 als „neuwertig“ präsentiert. Zum einen wurde das Haus im Jahr 2020 errichtet und zum anderen hat meine Exfrau das Haus seit ca. 3 ½ Jahren nicht von innen gesehen und wirbt mit Bildern aus der damaligen Bauzeit. Dabei handelt es sich definitiv nicht um den „IST-Zustand“, sondern es gibt eine ganze Reihe von Schäden im gesamten Haus:

- Wasserschäden
- diverse Setzrisse & kaputte Fliesen im gesamten Haus
- Probleme mit der Heizungsanlage
- etc.

Das Haus wird gemäß der Anmerkung des Gutachters: „Die im Gutachten getroffenen Annahmen basieren auf den Erkenntnissen der Außenbesichtigung, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird.“ versteigert (siehe Wortlaut Gutachten auf Seite 2). Sie ersteigern im Zweifelsfall also die „Katze im Sack“.

Darüber hinaus wird im Falle eines Verkaufs an Dritte auch keine Einbauküche im Haus verbleiben (auch hierzu wieder der Verweis auf das Gutachten, wo dies nirgend angeführt wird). Auch in vorhergehenden Schreiben wurde dies dem Amtsgericht Sonneberg bereits mitgeteilt. Das Gleiche gilt auch für weiteres Inventar.

Ich bewohne das Haus seit Februar 2021 (mittlerweile mit meiner kleinen Familie inkl. 1-jährigen Kind) allein, seit diesem Zeitpunkt übernehme ich auch alle Kosten rund um das Haus. Deshalb ist auch keine Besichtigung für Dritte möglich!

Im Rahmen der Teilungsversteigerung werden wir selbstverständlich „mitbieten“, um unser Haus zu behalten, da hier nie eine finanzielle Not dahintergestanden hat – ganz im Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rauch

xxx

06.05.2024 Update:

- Rechtshinweise zur Küche: Die Küche wurde nicht vollständig von meiner Exfrau finanziert. Die rechtliche Einschränkung zur Demontage ist frei erfunden. Bitte lesen Sie den Abschnitt „Zubehör“ im Dokument „Bietinfo“ des Amtsgerichts Sonneberg, im Streitfall muss hier ein separates Prozessgericht entscheiden.

- Verweigerter Zugang: Die Verweigerung zum Zutritt eines Gutachters bzw. eines Dritten steht mir rechtlich zu. Ich habe mich mit dem Gutachter sogar sehr gut vor dem Grundstück ausgetauscht. Die Gegenseite hat letztendlich versucht den Verkehrswert beim Amtsgericht anzufechten bzw. „erhöhen“ zu lassen, da sie auf eine hochwertige Ausstattung mit den bekannten Fotos verwiesen hat. Dies wiederum ist gescheitert. Den entsprechenden Schriftverkehr hierzu kann ich Ihnen gerne vor der Teilungsversteigerung zur Einsicht zur Verfügung stellen.

- Einblick in den Bauwert: Dass die Baukosten gestiegen sind, dürfte allgemein bekannt sein, aber hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Bspw. handelt es sich bei der aktuellen Hausausführung um ein KfW40 Haus inkl. Wärmepumpe & Fußbodenheizung in der Grundausstattung und damit im Basispreis. Zurückliegend im Jahr 2020 war dies „nur“ ein KfW55 Haus und die Gastherme und die Fußbodenheizung wurden als Sonderausstattung berechnet. Zudem sollten die Bau- und Leistungsbeschreibungen der beiden Jahre einmal verglichen werden.

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